Bei den als Diebstahl angeklagten Sachverhaltskomplexen handelt es sich grösstenteils um sogenannte «Entreissdiebstähle» zum Nachteil älterer Damen, die der Beschuldigte gemeinsam mit BP.________ beging (vgl. pag. 2947 f.). Der Beschuldigte anerkannte die ihm vorgeworfenen Taten und hielt ergänzend fest, er und BP.________ hätten sich mit dem Entreissen der Handtaschen «sozusagen abgewechselt» (pag. 2441, vgl. auch pag. 2475 Z. 136 ff.). Die angeklagten Betrugshandlungen bilden sodann den mengenmässig grössten Teil der Vorwürfe.