__ gesagt, er solle noch einmal zum S.________(Genossenschaft) laufen, wo er auf ihn warten werde. Nachdem sich I.________ zum S.________(Genossenschaft) begeben habe, sei der Beschuldigte nicht dort gewesen. I.________ sei deshalb in die Stadt gefahren, wo er zunächst seinen Onkel getroffen und anschliessend im BX.___ (AG) Shop seine SIM-Karte habe sperren lassen (pag. 1362 Z. 66 ff.). Die Angaben I._____s überzeugen durch zeitliche und örtliche Stringenz sowie der spontanen Angabe ausgefallener Details. Gemäss Polizeirapport sperrte I._____