__ dieser Aufforderung nachgekommen sei, habe der Beschuldigte ihn sogleich gebeten, für ihn im S.________(Genossenschaft) etwas zum Trinken kaufen zu gehen. I.________ habe hierfür eigentlich sein Handy mitnehmen wollen, doch der Beschuldigte habe ihn gebeten, es im Rucksack zu lassen, damit die Verbindung mit dem Hotspot nicht abbreche. Nach dem Einkauf («ich kaufte nur einen Ice-Tee für A.________ für etwa zwei, drei Franken») habe I.________ gesehen, wie der Beschuldigte sein Handy aus dem Rucksack genommen habe und einfach davongelaufen sei (pag. 1361 Z. 23 ff.). I.________ sei ihm nicht direkt nachgeeilt, weil er Angst gehabt ha-