_ beschrieb den Vorgang vom Treffen über das Geldabheben bis zum Abgang des Beschuldigten lebensnah und erwähnte dabei auch ausgefallene Details […]. Für das Gericht sind ihre Schilderungen deshalb nachvollziehbar und vor dem Hintergrund der vergangenen Ereignisse plausibel. Im Übrigen kann die Geschädigte mittels Bankauszug belegen, am 26.09.2020 um 11:54 Uhr den Betrag von CHF 800.00 abgehoben zu haben (pag. 224). […] Somit ist der angeklagte Sachverhalt auch in diesem Punkt erstellt.