So lockte der Beschuldigte die Geschädigte – offensichtlich unter dem Vorwand, die Schulden aus dem offenen Handyabo zu bereinigen – zur Post, wo er dann angab, das entscheidende Dokument zuhause vergessen zu haben. Vor Ort nahm seine Geschichte dann eine neue Wendung, indem er vorschlug, den ausstehenden Geldbetrag bar abzuheben und gewissermassen als Beweis für seine Solvenz abzufotografieren. E.________ beschrieb den Vorgang vom Treffen über das Geldabheben bis zum Abgang des Beschuldigten lebensnah und erwähnte dabei auch ausgefallene Details […].