Plötzlich habe er sich das Geld in die linke Jackentasche gesteckt. E.________ habe das Geld aus der Jackentasche nehmen wollen, doch der Beschuldigte habe sie mit den Armen abgewehrt und zu ihr gesagt, dass sie sich «verpissen» solle. Kurz darauf sei er weggelaufen (pag. 228 f. Z. 108 ff.). […] So lockte der Beschuldigte die Geschädigte – offensichtlich unter dem Vorwand, die Schulden aus dem offenen Handyabo zu bereinigen – zur Post, wo er dann angab, das entscheidende Dokument zuhause vergessen zu haben.