zwecks Abfotografierens und anschliessender Rückgabe überlassenen Geldbetrag von CHF 800.00 eingesteckt zu haben und damit davongelaufen zu sein (pag. 2946). […] Am Vormittag des 26.09.2020 habe der Beschuldigte sie [die Geschädigte] folglich um ein Treffen am Nachmittag, ca. 13:40 Uhr, gebeten und gesagt, dass er ein Dokument von seinem Anwalt dabei habe, welches die Geschädigte unterschreiben müsse und womit anschliessend die Schulden vom Handyabo auf seinen Namen übernommen werden würden (pag. 228 Z. 94 ff.). Um die vereinbarte Zeit hätten sich die beiden bei der Post in R._____ (Ortschaft) getroffen. Der Beschuldigte habe E.____