15 7.6 Vorwurf gemäss Ziff. I.4.1 der Anklageschrift (pag. 3356 ff.; S. 17 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) Die Anklage wirft dem Beschuldigten unter diesem Punkt vor, am 26.09.2020 einen ihm von der Geschädigten E.________ zwecks Abfotografierens und anschliessender Rückgabe überlassenen Geldbetrag von CHF 800.00 eingesteckt zu haben und damit davongelaufen zu sein (pag.