Die Bilder wurden in der Folge effektiv auch an Drittpersonen gesendet, so namentlich an BO.________, einen Kollegen von G.______s Bruder. Dieser erhielt vom Beschuldigten offenbar ein Video, auf dem G.________ in freizügiger Bekleidung zu sehen war und verlangte, dass BO.________ gewisse Dinge für ihn erledige, andernfalls er das Video weiterversenden würde und «schauen wolle, wie der grosse Bruder von G.________ reagieren würde» (pag. 1010). All dies spricht für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von G.________, wohingegen die Argumentation des Beschuldigten wiederum sehr eindimensional ist.