und E.______), streitet der Beschuldigte den Grundsachverhalt auch hier nicht (mehr) ab. […] F.________ bestätigte, gemeinsam mit dem Beschuldigten mehrfach in Mobiltelefonshops (beispielsweise von BX.___ (AG) oder BY.____ (GmbH)) gewesen zu sein und dort auf seinen Namen Abonnemente abgeschlossen zu haben (vgl. ausführliche Schilderungen auf pag. 326 Z. 59 ff. und pag. 333 Z. 31 ff.). Gemäss F.________ soll es dabei auch zu Vorgängen gekommen sein, in denen der Beschuldigte ihn nicht bedroht habe (pag. 326 Z. 74 ff.: […]).