7.2 Vorwurf gemäss Ziff. I.1.2 der Anklageschrift (pag. 3349 ff.; S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) Zusammengefasst wird dem Beschuldigten hierunter vorgeworfen, E.________ in mehreren Malen sowie unter Androhung der Veröffentlichung ihrer Nacktbilder aufgefordert zu haben, ihm Geld zu bezahlen. Die Nacktbilder soll er sodann wie folgt erlangt haben: E.________ habe auf ihren Namen für den Beschuldigten ein Handyabo abgeschlossen, das der Beschuldigte in der Folge nicht bezahlt habe und weswegen E.________ mit Mahnungen und Betreibungen konfrontiert worden sei. Im Juni 2020 habe der Beschuldigte E._____