7. Würdigung der bestrittenen Sachverhalte durch die Vorinstanz 7.1 Vorwürfe gemäss Ziff. I.1.1 und I.9 der Anklageschrift (pag. 3347 ff.; S. 8 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) Gemäss Anklage soll der Beschuldigte D.________ gedroht haben, ihn zusammenzuschlagen respektive zu ihm gesagt haben, dass er wisse, wo er wohne und «i figge di BW.___, wenns mues sy», wenn dieser nicht für ihn ein Mobiltelefon kaufe, bzw. einen entsprechenden Abonnementsvertrag abschliesse. D.________ habe sich in der Folge mit dem ihm zuvor vom Beschuldigten übergebenen Reisepass, lautend auf BH.________, zum Verkaufsshop der BY.