Mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen sind demgegenüber die Verfahrenseinstellung, der Freispruch, sämtliche Schuldsprüche, die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 6 Tage), die Höhe der amtlichen Entschädigungen der amtlichen Verteidiger im erstinstanzlichen Verfahren sowie die diesbezügliche vollumfängliche Rückzahlungspflicht des Beschuldigten, der Zivilpunkt sowie der Beschluss betreffend die Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände (Ziff. I., II., III. Schuldpunkte 1.-14., III. Sanktionenpunkt 3., IV.1. und IV.2., V. sowie VI.1. des