2. Berufung und Anschlussberufung sowie weiterer Gang des Verfahrens Gegen das Urteil vom 2. Februar 2024 meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 7. Februar 2024 selbständig Berufung an, was von seinem Verteidiger mit Eingabe vom 8. Februar 2024 bestätigt wurde (pag. 3328 und pag. 3330). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 4. Juni 2024 und wurde den Parteien mit Verfügung vom selben Tag zugestellt (pag. 3340 ff. und pag. 3418 ff.). Rechtsanwalt B.__