Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 24'300.00 und Auslagen von CHF 4'322.35, insgesamt bestimmt auf CHF 28'622.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: