Davon sind 10 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 6 Tagen wird in vollem Umfang auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 450.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern vom 21.09.2022 (SA2 22 8243 22). 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren.