wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum), angeblich begangen in der Zeit vom 01.06.2020 bis 01.02.2021 in R._____ (Ortschaft) und andernorts, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich gewerbsmässig begangen am 01.10.2020 in R._____ (Ortschaft), z.N. von C.________ (Ziff. 4.2. der Anklageschrift) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. A.________ wird schuldig erklärt: