4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ (anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt) - der Generalstaatsanwaltschaft (anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt) - dem Straf- und Zivilkläger, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ (anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt) - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Fürsprecherin F.________ (anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt)