% Zins seit dem 17. Januar 2021 an die Straf- und Zivilklägerin E.________. 5. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: