1. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Die Polizei- und Untersuchungshaft vom 27. Januar 2021 bis am 31. März 2022, der vorzeitige Strafantritt vom 18. Mai 2022 bis am 25. April 2023 sowie die Sicherheitshaft vom 25. April 2023 bis am 7. Februar 2025 werden im Umfang von 1’473 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird eine vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 138'328.45.