118 1. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 22. Dezember 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ schuldig erklärt wurde 1. der Störung des Totenfriedens, begangen in der Nacht vom 16. Januar 2021 auf den 17. Januar 2021 an einem unbekannten Ort in G.________(Ort), H.________(Ort), I.________(Ort) oder der Umgebung oder auf dem Weg zwischen I.________(Ort) und J.________(Ort) sowie in J.________ (Ort), im Bereich K.________ zum Nachteil der †L.________;