38. DNA-Profil und erkennungsdienstliche biometrische Daten Das von A.________ erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 40 Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. d DNA-Profil-Gesetz). 39. Verrechnung Geldbetrag Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 4'500.00 wird in der Höhe von CHF 4'500.00 zur Deckung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 138'328.45 (vgl. E. 35.1 hiervor) verwendet. Der Beschuldigte hat damit noch erstinstanzliche Verfahrenskosten von CHF 133'828.45 zu bezahlen.