117 oberinstanzliche Verfahren ein gebotener Aufwand von 15 Stunden. Zu bemerken ist indes, dass der Stundenansatz für die Entschädigung der amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte im Kanton Bern CHF 200.00 beträgt (Art. 1 EAV). Gemäss KS Nr. 15 Ziff. 3.4 kann für notwendige Fotokopien ein Aufwand von CHF 0.40 in Rechnung gestellt werden. Entsprechend kürzt die Kammer die geltend gemachten Auslagen von CHF 0.50 pro Kopie. Folglich resultiert für die Kopien ein Aufwand von CHF 16.00.