115 36.1.2 Oberinstanzliches Verfahren Mit Kostennote vom 3. Februar 2025 machte Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von insgesamt 46 Stunden, ausmachend CHF 9'960.85 (inkl. Auslagen und MwSt.) geltend (pag. 3108 ff.). Die geltend gemachte Entschädigung erscheint angemessen. Zu ergänzen ist einzig der Aufwand für die Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung, wobei hierfür acht Stunden zugesprochen werden. Somit resultiert insgesamt ein Aufwand von 54 Stunden.