36. Amtliche Entschädigungen 36.1 Verteidigung 36.1.1 Erstinstanzliches Verfahren Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Fürsprecher B.________ legte die Vorinstanz eine amtliche Entschädigung von CHF 40'728.15 (inkl. Auslagen und MwSt.) fest. Dies ist nicht zu beanstanden und bei diesem Verfahrensausgang zu bestätigen. Es wird festgestellt, dass Fürsprecher B.________ auf sein Nachforderungsrecht gegenüber dem Beschuldigten (Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar) verzichtet hat (vgl. pag. 2685 ff.).