112 winden und ein geregeltes, gutes Leben führen könne. Diese Hoffnung auf eine gute Zukunft sei grausam zerstört worden. Dass der Privatklägerin von der Vorinstanz eine tiefere Genugtuungssumme zugesprochen worden sei als dem Privatkläger, empfinde sie als Vorwurf, sie habe ihre Tochter weniger geliebt als der Vater und sie sei eine schlechte Mutter gewesen. Dies habe die Privatklägerin zusätzlich verletzt.