Die Privatklägerin habe dann das respektlose Verhalten ihrer Tochter ihr gegenüber nicht respektieren wollen. Die Sorgen von Eltern um ihre Kinder seien immer in deren Bewusstsein, auch wenn aufgrund der Umstände weniger Kontakt gepflegt werde. Die Privatklägerin habe täglich an ihre Tochter gedacht und habe sich nichts sehnlicher gewünscht, als dass ihre Tochter die Drogenabhängigkeit über-