Die Mutter sei während der Kindheit und auch für die junge Erwachsene die Hauptbezugsperson gewesen. †L.________ sei spätestens nach dem Missbrauch ein Sorgenkind gewesen und dieser Missbrauch dürfte auch die Ursache ihres Absturzes in die Drogen gewesen sein. Es sei bekannt, dass Eltern, insbesondere Mütter, ein besonderes Band zu Sorgenkindern hätten. Dass der physische Kontakt nach dem Abrutschen der Tochter in die Drogen spärlich geworden sei, habe nichts an den Gefühlen und Sorgen der Mutter geändert. Die Privatklägerin habe dann das respektlose Verhalten ihrer Tochter ihr gegenüber nicht respektieren wollen.