73 Abs. 1 OR 5 % (BGE 132 II 117 E. 3.3.2; Urteil des Bundesgerichts 6B_1404/2016 vom 13. Juni 2017 E. 2.2). 33.2 Genugtuung Privatkläger 33.2.1 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete eine Basisgenugtuung von CHF 17'000.00 als angemessen, da die Tochter im Zeitpunkt ihrer Tötung bereits 31 Jahre alt und kinderlos war und seit frühem Kindesalter nicht mehr unter dem Dach ihrer Eltern lebte. Betreffend die persönliche Situation hielt die Vorinstanz fest, dass von einer massiv unterdurchschnittlichen Beziehung zwischen dem Opfer und dem Privatkläger auszugehen sei.