In weniger gravierenden Tötungsfällen sind Genugtuungen zwischen CHF 30'000.00 und CHF 40'000.00 je Elternteil angemessen. Bestand kein gemeinsamer Haushalt mehr, bewegen sich die Elterngenugtuungen je nachdem, wie alt das getötete Kind war und ob es bereits verheiratet oder selber Elternteil war, zwischen CHF 10'000.00 und CHF 23'000.00. Eine Reduktion der Basisgenugtuung von CHF 20'000.00 bis CHF 30'000.00 auf CHF 10'000.00 je Elternteil ist angezeigt, wenn der getötete 30-jährige Sohn während neun Jahren nicht mehr bei den Eltern gelebt hat.