Ergänzend ist Folgendes festzuhalten: Gemäss Lehre liegt die Basisgenugtuung eines anspruchsberechtigten Elternteils beim Verlust eines Kindes bei separat geführtem Haushalt zwischen CHF 20'000.00 und CHF 40'000.00 (vgl. Übersicht LANDOLT, Genugtuungsrecht, 2. Aufl. 2020, Rz. 935 ff.). Die höchsten Elterngenugtuungen von CHF 60'000.00 werden in Mordfällen bzw. bei vorsätzlicher Tötung unter besonders gravierenden Umständen ausgesprochen. In weniger gravierenden Tötungsfällen sind Genugtuungen zwischen CHF 30'000.00 und CHF 40'000.00 je Elternteil angemessen.