Die Vorinstanz hat auch die Schadenersatzforderung der Privatklägerin zutreffend beurteilt, darauf wird verwiesen (S. 120 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2873). Bei diesem Ausgang des Verfahrens ist der Beschuldigte demnach zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 1'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 15. April 2021 an die Privatklägerin zu verurteilen.