Schadenersatz Privatklägerin Betreffend die Ansprüche der Privatklägerin beantragte die Verteidigung oberinstanzlich ebenfalls erneut, diese seien auf den Zivilweg zu verweisen und die Verurteilung zu Schadenersatz sei aufzuheben (pag. 3105 und 3107; vgl. bereits pag. 2919). Demgegenüber beantragte die Rechtsvertreterin der Privatklägerin die Abweisung der Berufung des Beschuldigten (pag. 3117). Die Vorinstanz hat auch die Schadenersatzforderung der Privatklägerin zutreffend beurteilt, darauf wird verwiesen (S. 120 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.