Beim Beschuldigten hätten sich bisher keine Hinweise ergeben, dass er für eine mehrjährige therapeutische stationäre Massnahme intrinsisch motiviert sein würde (pag. 2142). Ferner erwog der Gutachter, dass abhängig von der rechtlichen Würdigung der Anlasstaten durch das Gericht und dem weiteren Verlauf beim Exploranden eventuell auch die Frage nach einer primär sichernden