Der Sachverständige bestätigte im Rahmen seiner Befragung an der Hauptverhandlung vom 15.12.2023 die entsprechenden Ausführungen, betonte aber erneut, dass bei vorliegender Ausgangslage empfohlen werde, dem Beschuldigten die Chance zu geben, dass er sich im entsprechenden Rahmen auf eine therapeutische Auseinandersetzung einlassen könne. Klar sei, dass er das nicht von sich aus gerade suche, aber wenn dies verfügt werden würde, wäre er bereit, sich dem zu stellen. «Ich finde das jetzt eine bessere Ausgangslage, als ich sie in etlichen anderen Fällen gesehen habe. Vor diesem Hintergrund finde ich, dass man es bei ihm versuchen sollte» (pag. 2144; pag. 2629, Z. 5 ff.).