An der Hauptverhandlung vom 15.12.2023 hielt der Sachverständige im Sinne einer Ergänzung des Gutachtens was folgt fest: «[es] muss gesagt werden, dass wenn man die Kriterienkataloge anschaut oder das Kapitel zur Risikoeinschätzung liest, die Ausführungen zur Behandelbarkeit eher zu optimistisch gehalten wurden. In Bezug auf die Therapie sehe ich die Möglichkeit, dass man mit Herrn A.________ anschaut, was da alles eine Rolle spielte und Bestenfalls mehr Erkenntnisse zu seinen sexuellen Neigungen herausfinden kann. Damit könnten auch Handlungsalternativen für die Zukunft