% einen höheren Summenwert. Im Vergleich zum „Durchschnittsgewalttäter" in der VRAG-R-Entwicklungsstichprobe ist Herr A.________ somit in einem deutlich höheren Bereich zu verorten. Im Rahmen seiner Befragung an der Hauptverhandlung hielt der Sachverständige zudem fest, dass Tötungsdelikte eine kleine Basisrate im niedrigen Prozentbereich hätten, man aber auch hervorheben müsse, dass die Wahrscheinlichkeit, dass wenn jemand bereits jemanden getötet habe, das Rückfallrisiko gemäss Forschungsliteratur 80-fach erhöht sei (pag. 2627, Z. 13 ff.).