Es ergibt sich somit, dass deutlich mehr als genug Kriterien erfüllt sind, so dass beim Exploranden eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.2) zu stellen ist. Diese Einschätzung wird zusätzlich unterstrichen durch die Wertung in der PCL-R (siehe hierzu vor allem der Anhang in diesem Gutachten), weshalb die entsprechenden Items auch den Kriterien oben zugeordnet wurden. Weitere psychiatrische und deliktrelevante Störungen sind beim Exploranden derzeit nicht erkennbar. Die (nicht deliktrelevante) Diagnose eines Abhängigkeitssyndroms durch Tabak (ICD-10 F17.24) sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.