5. Fehlendes Schuldbewusstsein oder Unfähigkeit, aus negativer Erfahrung, insbesondere Bestrafung, zu lernen Auch dieses Kriterium ist beim Exploranden erfüllt. 6. Deutliche Neigung, andere zu beschuldigen oder plausible Rationalisierungen anzubieten für das Verhalten, durch welches die Betreffenden in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sind Herr A.________ bietet plausible Rationalisierungen an für das Verhalten, durch welches er in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist. Siehe hierzu unter anderem Item 16 der POL-R. Das Kriterium ist beim Exploranden somit zu genügenden Anteilen erfüllt.