Bei Herrn A.________ ist delinquentes Verhalten seit seiner Jugendzeit bekannt. Nebst einer angezeigten aber offenbar nicht weiter verfolgten Körperverletzung im Gruppenkontext und Sachbeschädigungen wurde Herr A.________ im weiteren Verlauf (Erwachsenenalter) vor allem mit Delikten im Pornografiebereich sowie Konsum und Anbau von Cannabis auffällig. Weiter beging er im Gruppenkontext Einbruchdiebstähle. Insgesamt kann hieraus eine gewisse Dissozialität mit geringem Ansprechen auf Sanktionen abgeleitet werden.