Zusammengefasst stellt das forensisch-psychiatrische Gutachten eine rechtsgenügende Grundlage dar, um über die Anordnung von therapeutischen Massnahmen entscheiden zu können. Mit anderen Worten liegen keine gewichtigen, zuverlässig begründeten Tatsachen oder Indizien vor, welche die Überzeugungskraft des Gutachtens ernstlich erschüttern. Im Nachfolgenden ist daher auf das foren- sisch-psychiatrische Gutachten vom 21.02.2022 abzustellen.