«Wie soll ich sagen. So würde ich das nicht umschreiben. Ich habe ihr immer wieder «öpis» gegeben. […] Es war aber nicht die Bedingung, damit es zum Sex kam. Ich hätte ihr wohl auch an dem Abend etwas gegeben. Ob jetzt vor oder nach dem Sex» (pag. 33, Z. 198 ff.). Die zitierten Aussagen aus den Einvernahmeprotokollen sind klar formuliert und eindeutig. Weitere Ausführungen bedarf es eigentlich nicht. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass AJ.________ – der gemeinsame Freund des Beschuldigten und † L.________ – was folgt zu Protokoll gab: «Er [der Beschuldigte] hat L.________ (Vorname Opfer) eher belächelt, weil sie nicht so leistungsfähig war» (pag. 631, Z. 110 f.).