319, Z. 185) und auf die Frage, ob er mit † L.________ gerne eine tiefere Beziehung gehabt hätte, antwortete der Beschuldigte «nein. Eher nicht. Die kurzen Wochen, welche wir gemeinsam verbracht hatten, waren glaublich für beide genug. Wir waren wie Tag und Nacht. Wir hatten gleiche Kollegen, den AJ.________ (Vorname) und den BQ.________. Wir rauchten gemeinsam Cannabis. Aber ansonsten hat uns nicht viel verbunden. Ausser, dass wir beide die Natur lieben. Gemeinsame Interessen hatten wir nicht» (pag. 320, Z. 190 ff.). Zudem gab der Beschuldigte auf die Frage, ob er † L.________ für sexuelle Gefälligkeiten etwas bezahlt hätte, was folgt an: «Wie soll ich sagen.