98 schaffen. So sollen u.a. die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer im Raum stehenden Behandlung geprüft und begründet werden. Aus juristischer Sicht erfordert das Gutachten daher eine umfassende und in sich nachvollziehbare Darstellung des Erkenntnis- und Wertungsprozesses des Sachverständigen, womit der Einbezug der deliktischen Vergangenheit einer beschuldigten Person unumgänglich ist. Zudem obliegt die Legalprognose, die im Gegensatz zur Realprognose des psychiatrischen Sachverständigen als Feststellung des Sachverhalts eine Rechtsfrage beinhaltet, einzig dem Gericht.