Der Beschuldigte hatte eine einzige illegale Gewaltdarstellung auf seiner NAS Synology DS1515 abgespeichert, die eine Erhängung einer jungen Frau zum Inhalt hat. Auch wenn der Inhalt des Videos nach Auffassung des Gerichts abscheulich ist, handelt es sich hier um einen Fall, der sich noch auf der untersten Stufe der Schwere der Straftat befindet. Entsprechend qualifiziert das Gericht das Verschulden des Beschuldigten bezüglich des Verstosses nach Art. 135 Abs. 1bis aStGB als leicht, weshalb eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen als angemessen erscheint. 1.2. Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden)