Es werden im Vollzugsbericht 17 Disziplinarverstösse mit entsprechenden Disziplinarmassnahmen aufgeführt (mehrheitlich Arbeitsverweigerung; zudem rechtswidrige Eingriffe in fremde Vermögenswerte, Verweigerung der Aufforderung zur Abgabe einer Urinprobe [bis hin zur Ansage, diese auch inskünftig zu verweigern], vorsätzliche Beschädigung von Material der JVA, Sicherstellung von pornografischem Material auf dem PC [pag. 3054 f.]). Ferner sei die Bereitschaft des Beschuldigten zur Zusammenarbeit bei der Vollzugsplanung begrenzt.