Gemäss Vollzugsbericht vom 16. Januar 2025 der JVA Q.________ (pag. 3053 ff.) zeige der Beschuldigte seit seinem Eintritt am 18. Mai 2022 ein durchzogenes Vollzugsverhalten. Einerseits verhalte er sich im Kontakt mit dem Personal freundlich und überwiegend korrekt und pflege mit den miteingewiesenen Personen einen freundlichen Umgang. Andererseits zeige er ein renitentes Verhalten gegenüber Regeln und es habe mehrmals disziplinarisch gegen ihn vorgegangen werden müssen. Es werden im Vollzugsbericht 17 Disziplinarverstösse mit entsprechenden Disziplinarmassnahmen aufgeführt (mehrheitlich Arbeitsverweigerung;