Die Kammer schliesst sich diesen zutreffenden Ausführungen mit den nachfolgenden Ergänzungen und Präzisierungen an. Der Beschuldigte gab vor oberer Instanz an, mittlerweile noch mit der Mutter bildtelefonischen oder telefonischen Kontakt zu haben sowie ab und an noch mit der Kollegin seiner Mutter und deren Freund. Dem Vater schreibe er ab und an einen Brief, ebenso schreibe er ab und an mit der Mutter des Neffen (vgl. pag. 3079 Z. 32 ff.). Mit seinem Bruder habe er «nicht mehr gross» Kontakt. Er [der Beschuldigte] habe einfach aufgehört, mit ihm [seinem Bruder] Kontakt aufzunehmen und ihn interessiere es ja ohnehin nicht (pag. 3079 Z. 37 ff.).