Besuche habe er bis anhin keine erhalten und die Videotelefonie nutze er gelegentlich, um mit seinem Bruder zu sprechen. Disziplinarisch habe sich die Vollzugsanstalt mit dem Beschuldigten im Bereich der Arbeitsverweigerungen und rechtswidriger Eingriffe in fremde Vermögenswerte befassen müssen. Zusammenfassend verlaufe der Strafvollzug bisher aber unauffällig und geordnet (pag. 2560;