Im Übrigen treibe der Beschuldigte in seiner Freizeit sehr viel Sport und besuche den Fitnessraum. Eine klare Steigerung seiner körperlichen Verfassung sei daher ersichtlich. Seine Freizeit auf der Wohnetage verbringe er eher zurückgezogen. Er pflege einzelne enge Freundschaften. Weiter könne der Beschuldigte sein Arbeitsentgelt gut einteilen. Er habe sich bis dato nicht bei der Sozialhilfe anmelden wollen. Seine Mutter finanziere ihn teils. Mit seiner Familie und seinen Freunden kommuniziere der Beschuldigte regelmässig per Telefon und Briefpost. Besuche habe er bis anhin keine erhalten und die Videotelefonie nutze er gelegentlich, um mit seinem Bruder zu sprechen.